
Die Berufsmaturität ist definiert als erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung und ergänzt die berufliche Grundbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Lehrberuf ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.

Inhaber/innen der Berufsmaturität verfügen über eine doppelte Qualifikation. Sie haben einen Beruf und können sich auf dem Arbeitsmarkt präsentieren. Mit der Berufsmaturität besitzen sie die Studierfähigkeit und können prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule eintreten.
Richtungen
Die Berufsmaturität gibt es seit Mitte der neunziger Jahre in fünf Richtungen:
- technisch
- kaufmännisch
- gestalterisch
- gewerblich
- naturwissenschaftlich
Neu entsteht die gesundheitliche und soziale Richtung im Zusammenhang mit dem Übergang der gesamten Berufsbildung in Bundeskompetenz.
Berufsmaturitätsunterricht
Der Berufsmaturitätsunterricht – mindestens 1440 Lektionen für die lehrbegleitende Ausbildung – kennt für alle Richtungen die gleichen sechs Grundlagenfächer:
- erste Landessprache
- zweite Landessprache
- dritte Sprache
- Geschichte/Staatslehre
- Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht
- Mathematik
Dazu kommen die richtungsspezifischen Schwerpunktfächer sowie ein Ergänzungsfach.
Ausbildungswege
Die Berufsmaturität kann auf verschiedenen Wegen erworben werden:
-
durch den Besuch eines anerkannten Ausbildungsgangs mit Abschlussprüfungen
-
parallel zur beruflichen Grundbildung an einer Berufsmittelschule, an einer Handelsmittelschule oder in einer Lehrwerkstätte
-
nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung als Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitend als "Teilzeitlehrgang"
-
schulunabhängig anlässlich der eidg. Berufsmaturitätsprüfungen nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität wird von rund 200 Schulen (Berufsmittelschulen, Handelsmittelschulen, Lehrwerkstätten, einzelnen Privatschulen) angeboten.
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