Lehrlinge ausbilden – Gewinn für alle!

Da die berufliche Grundbildung praxisbezogen und aktuell ist, sind die jungen Berufsleute bald schon im Unternehmen einsetzbar.

Können Sie Lehrlinge ausbilden, wenn Sie dies bis heute noch nicht gemacht haben?

Das Wichtigste ist die Motivation, junge Menschen in einen Beruf einzuführen und auf das Erwerbsleben vorzubereiten.

Ausserdem müssen Sie die im Ausbildungsreglement (Bildungsverordnung) festgehaltenen Anforderungen erfüllen.

Im Betrieb müssen ausgebildete Berufsleute mit Praxis im entsprechenden Lehrberuf angestellt sein.

Die für die Ausbildung verantwortliche Person muss die obligatorische Ausbildung für Lehrmeisterin oder Lehrmeister besuchen.

Den Auszubildenden muss ein eigener Arbeitsplatz mit den notwendigen Einrichtungen und Geräten zur Verfügung stehen.

Wenn dieVoraussetzungen erfüllt sind, erhält der Betrieb für den entsprechenden Beruf eine Ausbildungsbewilligung vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

Bei Fragen oder Beratungen wenden Sie sich an die Abteilung Lehraufsicht, Telefon 061 267 88 29 oder eMail.

 

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