
Der Einstieg ins Berufsleben bringt viele neue Erfahrungen und Herausforderungen mit sich. Im Unterschied zur Schule wird in der Lehre viel mehr Selbstverantwortung verlangt. Gut zu wissen, welche Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz und in der Berufsschule gelten.
Anordnungen befolgen
Die Anordnungen des Berufsbildungsverantwortlichen sind zu befolgen, die übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, den Berufsschulunterricht und die überbetrieblichen Kurse zu besuchen und nach besten Kräften dazu beizutragen, dass ein erfolgreicher Abschluss erfolgt.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit
darf nicht länger sein als die der übrigen Angestellten im Lehrbetrieb, höchstens aber 45 Stunden pro Woche.
Ausbildung
Du hast das Recht, fachgemäss, systematisch und verständnisvoll ausgebildet zu werden.
Eltern
Die Eltern
des Lernenden sind bis zu dessen 18. Geburtstag rechtlich für ihn verantwortlich. Bis zu diesem Alter braucht es ihre Unterschrift, bei Absenzen usw.
Ferien
Bis zum 20. Altersjahr hat der Lernende 5 Wochen Ferien, mindestens zwei davon am Stück. Ab dem 21. Altersjahr sind es nur noch mindestens 4 Wochen.
Jugendarbeit
Wer neben der Lehre in der Jugendarbeit tätig ist, hat Anrecht auf eine zusätzliche Woche Jugendurlaub.
Lehrende
Spätestens drei Monate vor Lehrende muss der Lernende darüber informiert werden, ob er auch nach dem Qualifikationsverfahren als Angestellter im Betrieb bleiben kann.
Lehrvertrag
Der Lehrvertrag
regelt die wichtigsten Abmachungen wie Dauer der Lehre, Arbeitszeiten, Lohn, Ferien und Probzeit. Das Amt für Berufsbildung kann den Vertrag von sich aus auflösen, wenn der Erfolg der Lehre in Frage gestellt ist oder gesetzliche Vorschriften verletz wurden.
Meinungsfreiheit
Du darfst deine Anliegen vorbringen und hast ein Anrecht darauf, dass man dir zuhört, wenn es um die wichtigen Punkte in deinem Lehrverhältnis geht.
Mittagspause
Die Mittagspause
beträgt mindestens eine halbe Stunde, bei mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeit am Stück muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Pause von einer Viertelstunde gewähren.
Schulzeit
Die Schulzeit
gehört zur Arbeitszeit.
Du musst die Berufsfachschule von Anfang an regelmässig besuchen und deren Anordnungen, zum Beispiel Hausaufgaben, befolgen.
Stillschweigen
Stillschweigen ist zu
bewahren über alle betriebsinternen Dinge und Geschäftsgeheimnisse.
Überstunden
Überstunden
werden entweder mit Freizeit oder Lohn vergütet.
Weiterbildung
Sind deine Leistungen im Betrieb und in der Schule ausreichend, darfst du Freikurse besuchen und zum Beispiel eine weitere Fremdsprache erlernen oder einen anerkannten Informatik-Abschluss erwerben.
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